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FZ vom April 2010:
Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die Baufreigabe kurz bevorsteht: "Der Widerspruch der Anwohner wird zurückgewiesen", ist Bürgermeister Stefan Altenberger nach Briefwechseln mit dem Regierungspräsidium überzeugt. "Daher müssten wir die Baugenehmigung bekommen, und danach fangen wir an, umzubauen." Eine Anwohnerklage hat keine aufschiebende Wirkung. Das Risiko zu bauen, während der Rechtsstreit ausgefochten wird, ist überschaubar: Zur Sanierung des ortsbildprägenden Gebäudes gibt es keine Alternative, und diese macht den Hauptteil der Kosten aus. Der Umbau zur Versammlungsstätte ist ebenfalls kaum zu verhindern. Streit kann es allenfalls um die Frage gehen, wann in der Glockenkelter bei Veranstaltungen Schluss sein muss, damit die Nachbarn vor Lärm geschützt sind, und ob es tatsächlich "seltene Ereignisse" geben darf, bei denen die Lärmgrenzen noch weiter überschritten werden. "Wir hoffen, dass wir mit der Fertigstellung geklärte Verhältnisse haben", sagt Altenberger.
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